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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für grafische Leistungen

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und ad:grafik, arno dudek : grafik & design, Firmenanschrift: Nußdorfer Straße 61/4, A-1090 Wien – im Folgenden als ad:grafik bezeichnet –, die dem Geschäftsbereich grafische Leistungen zuzuordnen sind, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für grafische Leistungen“. Sofern der Auftraggeber auch EDV-Leistungen bezieht, gelten ebenfalls die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für EDV-Leistungen“. Für die Leistungen Webhosting und Domainregistrierung gelten auch die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Webhosting und Domainregistrierung“. Diesen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von ad:grafik ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2 Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vertäge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit ad:grafik. Änderun­gen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf www.adgrafik.at (für grafische Leistungen) und www.netFrog.at (für EDV-Leistungen, Webhosting und Domainregistrierung) wirksam, sofern der Auftraggeber den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffenlichung widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gelten die Änderungen als angenommen.

1.3 Vereinbarungen, die von den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht via E-Mail) bestätigt wurden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen der genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übri­gen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist jedenfalls durch eine ihr an Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

2. Grundlagen der Zusammenarbeit

2.2 ad:grafik ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe").

2.3 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, in jedem Fall aber auf Rechnung des Auftraggebers. ad:grafik wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. ad:grafik übernimmt keine Gewähr und/oder Haftung für die von Dritten erbrachten Leistungen.

2.4 Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung (Produktion), Farbabstimmung oder Drucküberwachung erfordert einen ausdrücklichen Auftrag und erfolgt gegen Entgelt.

3. Vertragsabschluss

3.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von ad:grafik bzw. der Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von ad:grafik sind unverbindlich.

3.2 Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei ad:grafik gebunden. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ad:grafik per Post, E-Mail oder Fax als angenommen, sofern ad:grafik nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass ad:grafik den Auftrag annimmt. Weicht die Auftragsbestätigung bzw. Leistung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern er nicht binnen einer Frist von drei Tagen ad:grafik schriftlich Gegenteiliges mitteilt.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

4.2 Alle Leistungen von ad:grafik (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

4.3 Der Auftraggeber wird ad:grafik unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ad:grafik von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von ad:grafik wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 ad:grafik trifft keine Verpflichtung, die vom Auftraggeber übermittelten Daten, Unterlagen, Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder darauf zu überprüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind oder in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. ad:grafik haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird ad:grafik wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber ad:grafik schad- und klaglos; er hat ad:grafik sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ad:grafik durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4.5 Der Auftraggeber erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, davon Ablichtungen herzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung.

4.6 Entwurfsoriginale und Computerdaten sind an ad:grafik sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers zurückzusenden bzw. zu übergeben.

5. Termine und Rücktrittsrecht

5.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. ad:grafik bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er ad:grafik eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Eingang eines Mahnschreibens an ad:grafik.

5.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ad:grafik.

5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von ad:grafik und höhere Gewalt – entbindet ad:grafik jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

5.4 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von ad:grafik möglich. Ist ad:grafik mit einem Storno einverstanden, so hat ad:grafik das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

5.5 ad:grafik ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von ad:grafik weder die vereinbarten Vorauszahlungen entrichtet noch vor den von ad:grafik erbrachten Leistungen eine taugliche Sicherheit garantiert.

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von ad:grafik für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. ad:grafik ist berechtigt, zur Deckung des entstandenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

6.2 Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält ad:grafik mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 50 Prozent des über ad:grafik abgewickelten Etats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Alle Leistungen von ad:grafik, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von ad:grafik erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

6.4 Kostenvoranschläge von ad:grafik sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von ad:grafik schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird ad:grafik den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

6.5 Für alle Arbeiten von ad:grafik, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt ad:grafik eine angemessene Vergütung. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs. 1 ABGB wird abbedungen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich ad:grafik zurückzustellen.

7. Zahlung

7.1 Die Rechnungen von ad:grafik werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von einem Prozent pro Monat als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ad:grafik.

7.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

7.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann ad:grafik sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von ad:grafik aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von ad:grafik schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

8. Präsentationen

8.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht ad:grafik ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von ad:grafik für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

8.2 Erhält ad:grafik nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von ad:grafik, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von ad:grafik; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich ad:grafik zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ad:grafik nicht zulässig.

8.3 Ebenso ist dem Auftraggeber die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Auftraggeber keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

8.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von ad:grafik gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist ad:grafik berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

9. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

9.1 ad:grafik gewährleistet Verschwiegenheit gegenüber Dritten, einschließlich Behörden und Gerichten, bezüglich aller ihm durch das besondere Vertrauensverhältnis zu dem Auftraggeber in Erfahrung gebrachten Tatsachen, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen oder er von seiner Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber entbunden worden ist. Im Besonderen ist es ad:grafik nicht gestattet, ihm durch den Auftraggeber überlassene Unterlagen ohne dessen Einwilligung Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht erstreckt sich ebenso auf weisungsgebundene Mitarbeiter von ad:grafik.

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1 Das gesetzliche Urheberrecht von ad:grafik als Werbegestalter an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.

10.2 Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von ad:grafik, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte.

10.3 Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifelsfall das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistung dar.

10.4 Alle Leistungen von ad:grafik einschließlich jener im Rahmen von Präsentationen erbrachten (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von ad:grafik und können von ad:grafik jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit ad:grafik darf der Auftraggeber die Leistungen von ad:grafik nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von ad:grafik setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von ad:grafik dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.5 Änderungen von Leistungen von ad:grafik, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ad:grafik und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.6 Für die Nutzung von Leistungen von ad:grafik bzw. von Werbemitteln, für die ad:grafik konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – die Zustimmung von ad:grafik erforderlich. Dafür steht ad:grafik und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

Dafür steht ad:grafik im ersten Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

11. Aufbewahrung, Kennzeichnung und Belegexemplare

11.1 ad:grafik verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Entwürfe und Ausarbeitungen für die Dauer von zwei Jahren ab Fertigstellung aufzubewahren. Ein darüber hinaus gehendes Aufbewahrungsrecht ist ausgeschlossen.

11.2 ad:grafik hat das Recht, auf auf allen Arbeiten einschließlich des dazugehörigen Corporate Designs in angemessener Größe als Urheber bzw. Ausführender der erbrachten Leistungen genannt zu werden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Neben dem Vermerk darf ad:grafik einen direkten Link auf die eigenen Webseiten einrichten. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ad:grafik Schadensersatz zu fordern.

ad:grafik ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

11.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten, auch Nachdrucken, sind ad:grafik unaufgefordert fünf einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen, welche dieser zum Zwecke des Nachweises erbrachter Leistungen verwenden und veröffentlichen darf.

12. Haftung und Gewährleistung

12.1 Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch ad:grafik schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch ad:grafik zu.

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber ad:grafik alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. ad:grafik ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für ad:grafik mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

12.2 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten ad:grafik ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.

12.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ad:grafik beruhen.

Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

12.4 Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

12.5 ad:grafik wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von ad:grafik für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ad:grafik seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet ad:grafik nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

12.6 ad:grafik haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht.

13.2 Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen ad:grafik und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz von ad:design örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. ad.grafik ist aber dessen ungeachtet berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu klagen.

Stand: 12. Oktober 2009

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